INFOS UND RESERVIERUNGEN
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Mo-Su 8:00 bis 22:00 Uhr

Rechte und Pflichten

DER NUTZER HAT DAS RECHT AUF:

  • Transport, solange er über eine gültige Fahrkarte oder Beförderungsschein verfügt. Bei Panne oder Stillstand des Autobusses, hat er ungeachtet der Gründe das Recht auf Fortsetzung der Reise in der selben oder einer anderen Linie vergleichbarer Strecke, ohne dass er diese neue Strecke bezahlen muss; oder er erhält eine Umtauschfahrkarte.
  • Erhalt der Informationen über die Eigenschaften der Erbringung der Dienstleistung und über jede Änderung derselbigen, sowie über das Angebot an Fahrkarten und ihren Preisen.
  • Eine korrekte Behandlung seitens der Beschäftigten der Betreibergesellschaften und Hilfe und Auskunft, die die Fahrgäste bei diesen anfragen.
  • Verfügung über bevorzugte Sitzplätze bei eingeschränkter Mobilität des Reisenden oder bei Schwangerschaft, älteren Personen oder Personen mit besonderen Bedürfnissen. Zugang mit Rollstuhl und Belegung eines reservierten Platzes, wenn es sich um einen geeigneten Autobus handelt.
  • Der Reisende darf kostenlos Gepäck mit sich führen, solange insgesamt die Höchstmaße von 100x60x25 cm nicht überschritten werden. Falls die Gesamtmenge des Gepäcks diese erlaubten Höchstmaße überschreitet, muss eine Gebühr zum Preis einer normalen Fahrkarte für jedes weitere Gepäckstück entrichtet werden. Die Anzahl der Gepäckstücke unterliegt der Verfügbarkeit an Stauraum im Kofferraum. Kinder unter 4 Jahren ohne Fahrkarte dürfen kostenlos lediglich Handgepäck mitführen. Falls sie weiteres Gepäck mit sich führen, muss eine Gebühr zum Preis einer normalen Fahrkarte für jedes Gepäckstück entrichtet werden. Als Handgepäck gelten kleine Gegenstände wie Kleidung, Schmuck oder persönlicher Eigenbedarf, die ein Reisender während der Reise an Bord im Fahrgastraum mit sich führt. Unter keinen Umständen können Gegenstände oder Materialien befördert werden, die gefährlich oder gesundheitsgefährdend sind oder andere Fahrgäste belästigen oder das übrige Gepäck beschädigen. 
  • Das Reisen mit Blinden- oder Assistenzhunden ist erlaubt (für Blinde und andere Menschen mit funktionale Vielfalt).
  • Die Einreise mit Haustieren (Hunde, Katzen und Frettchen) mit einem Gewicht von bis zu 10 kg wird erleichtert, sofern sie in einer dafür zugelassenen Transportbox mit einer maximalen Größe von 60 x 35 x 35 cm befördert werden. Personen, die für Haustiere verantwortlich sind und Zugang zum Fahrzeug haben, müssen das Tier unter Einhaltung der hygienisch-sanitären Bedingungen mitnehmen. Der Fahrer kann dem Reisenden die Nutzung des Dienstes verweigern, wenn die Mindestbedingungen an Gesundheit, Hygiene und Hygiene, die zur Vermeidung von Risiken oder Unannehmlichkeiten für die übrigen Benutzer erforderlich sind, nicht eingehalten werden, die Grundregeln der Erziehung und des Zusammenlebens geändert werden oder eine Gefahr besteht oder Unannehmlichkeiten für andere Reisende in Bezug auf das, was der Reisende mit sich führt.
  • Vorbringen von Reklamationen, die ihnen angemessen erscheinen, bezüglich der Erbringung der Dienstleistungen, sowie der Erhalt einer angemessenen Antwort.
  • Kinder unter vier Jahren müssen nicht über eine Fahrkarte verfügen. Die übrigen Fahrgäste müssen über eine gültige, angemessene und bezahlte Fahrkarte verfügen. 
  • Erhalt des obligatorischen Versicherungsschutzes für Reisende, der im Beförderungsentgelt mit eingeschlossen ist.
  • Zugang mit Kinderwagen und Verstauung im dafür vorgesehenen Stauraum.
  • Erhalt des Wechselgeldes bei Zahlung mit 20 € Noten, wenn die Fahrkarte am Bord des Autobusses erworben wird.
  • Transport eines Fahrrads oder Rollers pro Person. Zusammengeklappt können sie im Bus mitgenommen werden, wenn dieser über Platz für stehende Fahrgäste verfügt und die Maße des zusammengeklappten Fahrrads oder Rollers nicht 100 x 60 x 25 cm überschreiten. Nicht zusammengeklappt müssen sie im Laderaum vom Bus transportiert werden. Der/die Busfahrer/in kann den Transport von Fahrrädern oder Rollern verweigern, wenn diese aufgrund von mangelnder Sauberkeit die restlichen Gepäckstücke oder den Bus selbst beschmutzen oder beschädigen könnten.

DER NUTZER IST VERPFLICHTET:

  • Die Fahrkarte oder den gültigen Beförderungsschein mit sich zu führen, der für die zu fahrende Strecke bestimmt ist, während der gesamten Reise aufzubewahren und dem Personal der leistungserbringenden Gesellschaft auf Verlangen vorzuzeigen.
  • In den Autobus nur an den ausgewiesenen Haltestellen einzusteigen und den Haltewunsch vorzeitig zu äußern. Den Autobus über die ausgewiesenen Türen zu betreten und zu verlassen.
  • An Bord des Fahrzeugs und in den Einrichtungen nicht zu rauchen.
  • Ein ziviles, korrektes und respektvolles Verhalten gegenüber den anderen Fahrgästen und dem Personal der leistungserbringenden Gesellschaft an den Tag zu legen.
  • Das Fahrzeug und die Einrichtungen der leistungserbringenden Gesellschaft nicht zu beschädigen oder zu verschmutzen.
  • Die Anweisungen des Personals der leistungserbringenden Gesellschaft zu befolgen und den Fahrer nicht abzulenken.
  • Die reservierten Plätze den Personen mit eingeschränkter Mobilität oder den anderen auf den Hinweisschildern ausgewiesenen Personengruppen zur Verfügung zu stellen.
  • Einzig der Fahrgast ist für sein Handgepäck verantwortlich, weshalb er mögliche Schäden oder Verluste an Bord des Fahrzeugs selbst zu verantworten hat. Als Handgepäck gelten: Rucksäcke, Taschen, Handys, Tablets, Laptops,  MP3-Player und weitere Gegenstände, die der Fahrgast im Bus mit sich führt. Das Verkehrsunternehmen übernimmt weder Haftung für die Beschädigung, noch den Verlust dieser Gegenstände während der Reise.
  • Sich den restlichen Fahrgästen, sowie dem Personal des Unternehmens gegenüber zivil, korrekt und respektvoll verhalten.

DIE FAHRGÄSTE, DIE KEINEN GÜLTIGEN BEFÖRDERUNGSSCHEIN MIT SICH FÜHREN, MÜSSEN EINE STRAFE ÜBER 100 € ZAHLEN.

DEN FÄHRGÄSTEN, DIE DIE GENANNTE STRAFE SOFORT BEGLEICHEN, WIRD EINE ERMÄSSIGUNG VON 50 % GEWÄHRT.