DER NUTZER HAT DAS RECHT AUF:
DER NUTZER IST VERPFLICHTET:
DIE FAHRGÄSTE, DIE KEINEN GÜLTIGEN BEFÖRDERUNGSSCHEIN MIT SICH FÜHREN, MÜSSEN EINE STRAFE ÜBER 100 € ZAHLEN.
DEN FÄHRGÄSTEN, DIE DIE GENANNTE STRAFE SOFORT BEGLEICHEN, WIRD EINE ERMÄSSIGUNG VON 50 % GEWÄHRT.